Zulassung von Desinfektionsmitteln durch die EPA in einer Pandemie

Von Jenny Pavlovsky, Regulatory Manager bei Ecolab Life Sciences

Ecolab | Handwashing Insights from COVID-19

Alle bei der US-Umweltschutzbehörde (U.S. Environmental Protection Agency, EPA) registrierten, antimikrobiellen Produkte müssen sich einer strengen, wissenschaftsbasierten Datenüberprüfung unterziehen. Damit ein Anspruch auf Sicherstellung der optimalen öffentlichen Gesundheit gestellt werden kann, wird unter anderem untersucht, ob die Wirksamkeit des Produkts die Ansprüche und die Gebrauchsanweisungen auf dem Etikett unterstützt sowie spezielle Leistungsstandards erfüllt. Allerdings gibt es bei dem Ausbruch eines neuen Virus keine Produkte auf dem Markt, die den Anspruch stellen können, dieses Virus effektiv abzutöten. Dies liegt daran, dass im Rahmen des standardmäßigen Registrierungsprozesses Anträge auf eine Zulassung als viruzides Produkt ein Jahr oder länger dauern können.

Die Centers for Disease Control (CDC) legen fortlaufend den Fokus darauf, neu auftretende, sich schnell ausbreitende oder schlimmere Folgen nehmende Krankheitserreger zu identifizieren und Mittel dagegen zu finden. Sobald die CDC einen neu auftretenden Krankheitserreger identifiziert und Empfehlungen hinsichtlich der Desinfektion von Oberflächen zur Eindämmung der Ausbreitung gemacht hat, kann die EPA im Rahmen der Emerging Viral Pathogen (EVP) Policy Desinfektionsmittel identifizieren und zulassen, die erwiesenermaßen eine effektive Wirkung gegen ähnliche Krankheitserreger haben. 

Die EVP Policy ist ein freiwilliges, zweistufiges Verfahren zur Registrierung oder Erstellung eines Zusatzes eines berechtigten Produkts, das den Anspruch erhebt, effektiv gegen einen neu auftretenden Krankheitserreger zu wirken. Die EVP Policy ermöglicht es Herstellern von Desinfektionsmitteln, unter Einhaltung bestimmter Kriterien, vor oder zum Zeitpunkt eines Ausbruchs einen Antrag auf Registrierung als effektiv gegen ein Virus wirkendes Produkt zu stellen. Im Rahmen eines Registrierungsantrags gemäß EVP Policy müssen zusätzliche Daten bereitgestellt werden, die die Fähigkeit eines Produkts darlegen, ein Virus abzutöten, das als resistenter als das Virus angesehen wird, das den aktuellen Ausbruch verursacht hat. In der aktuellen Pandemie handelt es sich bei den Coronaviren um behüllte Viren. Diese zählen zu den Viren, die sich mit einem geeigneten Desinfektionsmittel am einfachsten abtöten lassen.

Die EPA hat eine Liste mit allen Produkten veröffentlicht, denen seit dem Ausbruch von COVID-19 eine effektive Wirksamkeit gegen virale Krankheitserreger anerkannt wurde. Diese veröffentlichte, als „List N“ bezeichnete Liste steht Ihnen hier zur Verfügung. Die EPA hat diese Liste seit der ersten Veröffentlichung um Produkte erweitert, die Wirksamkeit gegen andere, SARS-CoV-2 ähnelnde, menschliche Coronaviren zeigen, sowie um Produkte, die erwiesenermaßen effektiv gegen schwieriger als SARS-CoV-2 abzutötende Viren wirken, z. B. das Norovirus. Die EPA nimmt an, dass alle Produkte auf der „List N“, sofern die Anweisungen auf den Etiketten befolgt werden, effektiv gegen SARS-CoV-2 wirken.

Es befinden sich zahlreiche Produkte von Ecolab auf der „List N“, die sich ideal für Anwendungen im Gesundheitswesen, in Unternehmen sowie Life Sciences eignen. Unter unseren Life-Sciences-Produkten sind unter anderem Klercide 70/30 IPA, Klercide Active Chlorine, Oxonia Active, COSA™ Oxonia Active und Bioquell Vaporized Hydrogen Peroxide hervorzuheben. Bei einer Partnerschaft mit einem Lieferanten wie Ecolab Life Sciences, der über spezielle Teams mit einer besonderen Erfahrung in den Bereichen Regulierungen und Forschung und Entwicklung verfügen und mit der EPA an der Entwicklung von Richtlinien wie der EVP Policy arbeiten, können Sie sich darauf verlassen, dass dieser und dessen Produkte Ihre sich dynamisch ändernden Anforderungen an die Reinigung und Desinfektion erfüllen.

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