Entschädigung
In Bezug auf Forderungen von Drittpersonen wird Ecolab die Kunden im Falle einer Körperverletzung, eines Todesfalls oder einer Sachschädigung von jeder Haftung freistellen, sie verteidigen und entschädigen; dies beinhaltet angemessene Anwaltskosten und Gerichtskosten, jedoch nur im verhältnismäßigen Umfang, wenn Verletzung, Todesfall oder Sachschädung verursacht wurden durch (i) eine der oben beschriebenen Garantieverletzungen von Ecolab oder (ii) eine fahrlässige oder vorsätzliche, unerlaubte Handlung oder Unterlassung von Ecolab (oder einem Mitarbeiter, einer Mitarbeiterin, oder einem Agenten von Ecolab). Kunden müssen Ecolab umgehend schriftlich informieren über einen Anspruch, für welchen der Kunde eine Entschädigung erwartet. Kunden haben nicht die Möglichkeit, Forderungen, für welche sie eine Entschädigung von Ecolab anstreben oder anstreben werden, ohne vorgehende schriftliche Zustimmung von Ecolab vor Gericht zu schlichten, zu verteidigen oder anzufechten. Ecolab ist nicht haftbar für Vergleiche oder Forderungen, die gegen den Kunden verhängt wurden oder Kosten und Aufwände in Bezug darauf, ohne die entsprechende, vorangehende schriftliche Zustimmung.
Versicherung
Ecolab wird die Arbeiterunfallversicherung führen und die gesetzlich festgelegten Beiträge leisten, Betriebshaftpflicht mit einem Minimalbetrag von 5.000.000 Millionen $, einer kombinierten Mindestgarantiesumme, und Kfz-Haftpflicht mit einem Minimalbetrag von 5.000.000 Millionen $, kombinierte Mindestgarantiesumme. Ecolab liefert dem Kunden, auf dessen schriftlichen Wunsch, eine Absichtserklärung der Versicherung mit der entsprechenden Deckung.